Bebauungsplan Habersmühle
Pressemeldung
Der Vorstand der BN-Kreisgruppe hat sich in seiner Januar-Sitzung erneut mit den Planungen der Stadt Neumarkt auf Ausweitung des Industriegebiets an der Habersmühle beschäftigt und eine weitere Stellungnahme auf den Weg gebracht.
Die bisherigen Planungsunterlagen seien zwar minimal überarbeitet worden, an den grundlegenden Fakten habe sich aber nichts geändert. Nach wie vor sollen an dieser Stelle 8 ha Wald gerodet werden und zwar mit der Begründung, dies würde der Energiewende dienen, nur weil hier Hallen hingestellt werden, in denen Masten für Windräder produziert werden.
Der BUND Naturschutz unterstützt zwar einerseits den Ausbau der Windkraft, deshalb dürfen aber weder Waldschutz noch Klimaschutz außer Kraft gesetzt werden. Der Betrieb, der mit Vehemenz das Bauleitverfahren antreibt und bereits im Februar 2024 mit Rodungsarbeiten im Wald beginnen
will, habe hier den falschen Standort für seine Produktionshallen ausgesucht. In der Stellungnahme des BUND Naturschutz werden fehlende Unterlagen bemängelt, vor allem diejenigen, die Aussagen zum dortigen Wasserhaushalt beinhalten: ein Schichtenwasser-Strömungsmodellierung durch einen Gutachter, Angaben über evtl. verwendete wassergefährdende Stoffe, Angaben zu den geplanten Veränderungen an Oberflächengewässern, und ob die vorhandenen Verrohrungen wasserrechtlich
behandelt wurden; Angaben zu den Grundwasserkoten auf dem Gelände und Auswirkungen auf das Einzugsgebiet der Wasserversorgung Berg sowie der Tiefgründungen auf den Grundwasserkörper.
Weiter fehlen die Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung mit den entsprechenden Berechnungsnachweisen (Bestand und Erweiterung) ebenso wie Aussagen über Auswirkungen der Bauleitplanung auf evtl. Sturzflutereignisse.
Für Veränderungen an den vorhandenen Oberflächengewässern wäre im Vorfeld bereits ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, das nach Einschätzung des BN wohl negativ ausgehen wird, weil durch die geplanten Maßnahmen das Wohl der
Allgemeinheit zu stark beeinträchtigt würde. Gründe sind die Waldrodung und die völlige Umgestaltung des Landschaftsbildes mit einer für die angrenzenden Waldflächen katastrophalen befürchteten Grundwasserabsenkung.
Die in den Unterlagen vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen, die z.T. in Nachbargemeinden liegen, können nach Ansicht des BN die geplanten massiven Eingriffe keineswegs ausgleichen. Deshalb lehnt der BN nach wie vor die Planungen ab und behält sich sogar rechtliche Schritte vor, wenn die fehlenden Unterlagen und rechtlichen Voraussetzungen zur
wasserwirtschaftlichen Situation nicht im Vorfeld vorgelegt bzw. geschaffen werden
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schindler
Zum Download: Stellungnahme der BN-Kreisgruppe