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Stellungnahme Bebauungsplan Wohngebiet Seubersdorf

Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der BUND Naturschutz in Bayern e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, zum oben genannten Vorhaben erneut Stellung zu nehmen.
Der BUND Naturschutz lehnt das „Allgemeine Wohngebiet“ an der vorgeschlagenen Stelle als 5. Erweiterung des Baugebiets „Seubersdorf Süd“ nach wie vor ab. An unserer Begründung hat sich fast nichts geändert:

  1. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist ein Wohnbaugebiet östlich vom Zentrum vorgesehen, das unserer Ansicht nach besser geeignet wäre, den Kriterien von nachhaltigem, umweltfreundlichen Bauen zu entsprechen. Diese Fläche erstreckt sich vom Hochweg zur Staatsstraße 2251. Von hier aus könnten fast alle wichtigen Einrichtungen fußläufig erreicht werden: Schule, Kindergarten, Rathaus, Kirche, Bücherei, Kulturzentrum, Apotheke, usw. Auch die Nähe zum Bahnhof wäre hier von Vorteil, und die Erschließung könnte leichter und kostengünstiger gestaltet werden.
  2. Es liegt kein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans vor, und es fehlt die Aufnahme in den Landschaftsplan, der angeblich seit 2005 in Bearbeitung, aber noch nicht fertiggestellt ist.
  3. In der Begründung wird eine Neuaufstellung des FNP erwähnt, die angeblich bereits mit der Bauabteilung des Landratsamts abgesprochen wurde. Eine wie auch immer geartete Absprache, die hier nicht belegt wird, ist aber keine rechtskräftige Grundlage für die Aufstellung einer gemeindlichen Satzung. Einen Satzungsbeschluss vor Inkrafttreten des FNP möchten wir nicht unterstützen.
  4. Die Ausweisung von 37 Bauparzellen wird mit der Notwendigkeit begründet, dass bereits 90 Reservierungen von Bürgern des Landkreises vorliegen. Wenn schon Bauland ausge-wiesen wird, sollte dies der einheimischen Bevölkerung, vor allem jungen Familien zugutekommen. Gerade die stark gestiegenen Baupreise lassen vermuten, dass die Bauplätze vor allem von Bauträgern und Kapitalanlegern in kürzester Zeit aufgekauft und belegt wären. Hier wäre es sinnvoll, wenn die Gemeinde sich Richtlinien geben würde, nach denen die Bauplätze auch nach sozialen Gesichtspunkten vergeben würden, damit nicht sofort wieder neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen. (Flächenschutz!)
  5. Es fehlen die textlichen Festsetzungen zur Höhenlage und zur Geländegestaltung. Ohne diese Angaben kann keine Bewertung vorgenommen werden. Viele realisierte Gebäude in diesem Baugebiet „Seubersdorf Süd“ (3. und 4. Erweiterung) zeigen einen erschreckenden Umgang in Bezug auf Hang- und Gartengestaltung und Einfriedungen. Dies muss zukünftig verhindert werden.
  6. Es fehlt eine artenschutzrechtliche Prüfung. In der Begründung wird das Vorkommen von Feldlerche, Schafstelze, Wachtel und Rebhuhn nicht ausgeschlossen. Gerade in Hinblick auf die Feldlerche wären möglicherweise CEF-Maßnahmen notwendig. Diese wären aber vor Beginn jedweder Bautätigkeit bereits funktionsfähig zu installieren.
  7. Um bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs eine Reduktion von 20% anzusetzen, müssten die „Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“ explizit aufgeführt werden. Dies ist leider nicht der Fall, so dass der Ausgleichsbedarf wesentlich höher ausfällt. Nicht nach-vollziehbar ist die Behauptung, die bisherige Ackerfläche würde durch die zukünftige Bebauung „keine wesentliche Verschlechterung“ erfahren, da sich nun eine „vorwiegend geschlossene Vegetationsdecke“ ergeben und kein Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen würde. Dies ist schlichtweg falsch. Deshalb stimmt auch der Prognosezustand nicht.
  8. Die Abwasserentsorgung muss in einem Trennsystem erfolgen.
  9. Für die Abwasserbeseitigung fehlt der Nachweis, dass die bestehende Kläranlage die zu erwartenden neuen Abwassermengen aufnehmen kann. Ebenso fehlt eine Bestätigung des Wasserwirtschaftsamts, dass der Vorfluter (Wissinger Laaber) z.B. auch bei langanhaltender Dürre und Oberflächenwasserknappheit das Klärwasser problemlos aufnehmen kann.
  10. Für das gesamte Neubaugebiet ist verpflichtend auf den Dächern die Nutzung von Photovoltaik (Stromerzeugung mit Speicher) vorzuschreiben.

Grundsätzlich würde es der BUND Naturschutz begrüßen, wenn auch die Gemeinde Seubersdorf – wie fast alle Kommunen im Landkreis – ihre rechtskräftigen Bebauungspläne in den BayernAtlas-Geoportal Bayern einstellen würde. Dies ist oft eine wichtige Informationsgrundlage und würde Nachfragen bei der Verwaltung erübrigen bzw. die Verwaltung sogar entlasten.

Außerdem bitte wir um die Benachrichtigung über die Abwägung unserer Einwendungen. Dies würde digital vollständig genügen. Dafür bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Schindler Klara Grönninger
(stellv. Kreisvorsitzende)
Klara Grönninger
(1. Vorsitzende OG Seubersdorf)