Regionalplan Regensburg Windkraft
Die Unterlagen sind unter www.region-regensburg.de einzusehen:
Gesichtspunkte des Natur- und Landschaftsschutzes sind in den Aufstellungskriterien bereits eingearbetet. Es wird immer wieder auf einen Fachbeitrag der HNP verwiesen, der uns nicht bekannt ist, in dem wir aber die wichtigsten Argumente aus Sicht des Artenschutzes verortet sehen. Generell sind für uns folgende Aspekte wichtig:
1. Orientierung nach dem windstärkeren Flächen ( im Sinne der Energieeffizienz).
2. Keine Einkreisung von Siedlungen oder Ortschaften.
3. Konzentration auf wenige, große Flächen.
4. Freihalten von Bewegungskorridoren zwischen Lebensräumen.
Unter diesem Gesichtspunkt sind die einzelnen Flächen so zu werten:
Gebiet 1: wird akzeptiert, auch als Ergänzung und Abrundung zu den bereits bestehenden und geplanen Anlagen im Nachbarlandkreis Nürnberger Land.
Gebiet 2: wird abgelehnt. Zusammen mit dem Bestand wäre die Ortschaft Traunfeld fast rundum von Anlagen umgeben. Der Grafenbucher Forst beherbergt außerdem mit den Flächen 3 und 4 bereits zwei vorgesehene Flächen.
Gebiet 3 und 4: werden akzeptiert.
Gebiet 5: ist bereits Bestand.
Gebiet 6: ist bereits Bestand.
Gebiet 7: wurde bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Neumarkt zugestimmt.
Gebiet 8: ist teilweise Bestand. Wird in seiner Erweiterung abgelehnt. Die Albhochfläche reicht hier im Westen bzw. Osten direkt an die Talränder von Weißer und Schwarzer Laaber. Über das Tal des Dürner Baches erfolgt außerdem eine enge Verzahnung zwischen Talraum und Hochfläche. Hier ist außerdem eine der Hauptverbindungen zwischen den beiden Flußtälern und auch eine rege genutzte Flugroute für Greifvögel wie etwa den Milan. Für die Vernetzung von Lebensräumen also ein wichtiges Gelände. Im übrigen ist mit Fläche 9 eine große Konzentrationszone vorhanden.
Gebiet 9: Bestand und Erweiterung. Wird akzeptiert.
Gebiet 10, 11, 14, 15, 16, 18, 39: wird abgelehnt, hier stellt sich die Frage der Windhöffigkeit, also aus Gründen der Energieeffizienz. Es sind kleine windschwache Flächen für vielleicht nur eine Anlage. Zum anderen wird hier aus der Sicht von Westen eine Blicksperre aufgebaut. Zusammen mit den Anlagen auf dem Albtrauf ergäbe sich eine optische zweistufige Barrierewirkung.
Gebiet 11: Ist außerdem zu nahe an der Sulz für die derzeit ein umfangreiches Renaturierungsprogramm läuft.
Gebiet 18: Außérdem umfaßt die Fläche einen Wiesenbach im Umfeld des Kauerlacher Weihers auf Seite des Landkreises Roth.
Gebiet 17: wird befürwortet. Bestand und Erweiterung.
Gebiet 20, 21, 22: wird akzeptiert.
Gebiet 23: wird abgelehnt. Mit dieser Fläche wäre die Ortschaft Winn fast vollständig umschlossen. Mit 21 und 22 sind zwei große Flächen in der Nähe.
Gebiet 24, 27: wird akzeptiert.
Gebiet 30: wird akzeptiert. Bestand.
Gebiet 31: wird akzeptiert. Bestand. Vorbelastung durch Überlandleitung.
Gebiet 32L: wird akzeptiert. Ist auch nach dem Zonierungskonzept des Naturparks Altmühltal möglich.
Gebiet 32: abgelehnt. Beeinträchtigt die Vernetzung zwischen Schwarzach-, Sulztal und der Hochfläche über die teils tief eingeschnittenen Seitentäler. Riegelwirkung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil der Hochfläche. Außerdem sind im Bereich der Stadt Berching auf der Hochfläche westlich der Sulz weite Flächen ausgewiesen.
Gebiet 33/33L: abgelehnt, wegen Einkreisung der Ortschaft Raitenbuch. Nordwestlich davon sind mit 30 und 31 ausreichend Flächen ausgewiesen.
Gebiet 34/34L: abgelehnt. Der Teil in der Senke ist nicht sinnvoll. Ohne diesen ist 34L nur ein Einzelstandort.
Gebiet 35/35L: akzeptiert. Aus Sicht der Energieeffizienz aber mit Schwächen.
Gebiet 38: akzeptiert. Erweiterung Bestand.