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Einwendungen Eichenseer Lärmgutachten

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Gemeinde Seubersdorf
Schulstr. 4
92358 Seubersdorf                                                            ……………………..


Sondergebiet „Zwischenlagerung und Aufbereitung von Abfällen, Altholz und Kompost“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes
„Landwirtschaftliche Trocknungsanlage mit Produktverarbeitung und Lagerhaltung“ auf Flur-Nr. 126 Gemarkung Batzhausen
Hiermit mache ich folgende Einwendungen gegen das oben genannte Bauvorhaben geltend:
1. Der Durchgangsverkehr durch Batzhausen und der Verkehr auf der Staatsstraße 2260 verur-sachen bereits jetzt eine enorme Lärmbelästigung, insbesondere durch die vielen LKW, Radla-der und Bearbeitungsgeräte (Brecher, Siebmaschinen) der Firma Holzhandel Eichenseer, die ständig zwischen den Bestandsorten der Firma pendeln. Das Argument, dieser Verkehr würde durch den neuen Standort vermindert, ist nicht zutreffend, weil diese Alt-Standorte weiterbetrie-ben werden. Das Gegenteil wird eintreten: Der Schwerlastverkehr und damit die Lärmemissio-nen werden durch einen weiteren Betriebsstandort zunehmen.
2. Die neue Betriebsstätte der Firma Eichenseer auf 36.000 m² bedeutet eine Erweiterung
des Abfallbetriebes. Viele zusätzliche Abfallarten werden zur Lagerung und Bearbeitung bean-tragt sowie der Einstieg in die Kompostwirtschaft. Das neu beantragte Abfallvolumen von min-destens 84.000 t im Jahr muss antransportiert, verladen, gelagert, bearbeitet und wieder ab-transportiert werden. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Frequenz der Transport-fahrzeuge.
3. Viele der eingesetzten Maschinen und Arbeitsschritte erzeugen Schallwerte bis über 100 dB(A). Die Bewertung des Lärms in der TA Lärm sind absolut unzureichend, da sie die Realität, z.B. den Aufenthalt im Freien, nicht berücksichtigt.
4. Mit dem Bau des geplanten, neuen Abfallbetriebes der Firma Eichenseer auf der Flur Nr. 126 entsteht eine neue Lärmquelle, die mit südöstlicher Strömung den ganzen Ort Batzhausen mit nahezu ständigem und stark wechselnden Lärmarten beschallt.
Die Möglichkeit zum Naturgenuss wird weiter beschränkt, denn auch im Bereich der Altstand-orte sind schon jetzt werktags Spaziergänge, Radfahren, Laufen oder Kinderwagenschieben nur unter Lebensgefahr und zeitweiligem starken Lärm möglich. Auch die schmalen Feldwege werden vom Schwerlastverkehr der Firma und/oder Subunternehmern genutzt, ob erlaubt oder nicht, was zur Folge hat, dass diese Wege zu Lastwagenrennstrecken geworden sind. Gerade für ältere Menschen, die möglicherweise auch noch gehbehindert oder auf Hilfsmittel wie Rolla-toren angewiesen sind, ist ein Ausweichen oft nur mit lebensgefährlichen Manövern möglich.
5. Aufenthalte im Garten und auf der Terrasse werde nahezu unmöglich, wenn nach der Inbe-triebnahme an sechs Tagen der Woche von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr, in Ausnahmefällen sogar bis 22:00 Uhr und auch an Sonntagen, Lärm aus drei Abfallbetrieben und der stark zuneh-mende LKW-Verkehr die Ruhe zerstören.
6. Im Schallgutachten heißt es: „Es ist anzustreben, dass das Irrelevanzkriterium der TA Lärm für Gewerbegebiete erfüllt wird.“ Das Gutachten kommt - wie zu erwarten - in der
Zusammenfassung auf Seite 13 zum gewünschten Ergebnis, nämlich, dass das Irrelevanzkrite-rium der TA Lärm erfüllt wird. Es kommt zum Schluss, dass Lärmspitzenpegel aufgrund des Ab-stands zum nächsten Wohngebiet nicht erreicht werden, und es kommt zum Schluss, dass durch den Betriebsverkehr auf den öffentlichen Straßen mit keiner wesentlichen Verkehrszu-nahme zu rechnen ist. Deshalb sind angeblich auch keine organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm erforderlich.
Die Neutralität des Lärmgutachtens und damit seine Aussagekraft werden sehr stark in Zweifel gezogen, weil die Berechnung vom Vorhabensträger in Auftrag gegeben und bezahlt wurde. Hier ist eine unabhängige Untersuchung und Neuberechnung notwendig, da nach Einsicht in die ausführlichen Berechnungen der geplante Betrieb der Firma Eichenseer keineswegs schall-technisch verträglich sein kann. Die in der Berechnung berücksichtigten Schallpegel sind rein fiktiv und die Abstände offenbar so gewählt, dass sich in der Aufsummierung keine Steigerung ergibt.
7. Der zusätzliche Lärm des neuen Standortes verringert die Lebensqualität für alle Bürger auf vielfältige Weise und schädigt ihre Gesundheit. Lärm macht krank!
Lärm ist für den menschlichen Körper ein Warnsignal und versetzt ihn in Alarmbereitschaft, die wiederum zur Ausschüttung von Stresshormonen wie Adrenalin und Cortisol führt. Insbeson-dere die Dauerbelastung während der langen Betriebszeiten, sowie auch jederzeit mögliche Lärmspitzen, verursachen eine dauernde psychische und körperliche Stresssituation und schä-digen die Gesundheit von uns Anwohnern. Mögliche Folgen der beschriebenen erwartbaren Lärmarten führt bei vielen Anwohnern und Naturnutzern zu
• Nervosität und Abgespanntheit
• Bluthochdruck
• Müdigkeit und Niedergeschlagenheit
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Störung der Konzentration
• Beeinträchtigung des Leistungsvermögens
• geschwächter Immunabwehr
8. Eine ständige Lärmkontrolle durch die Aufsichtsbehörden (Gemeinde, Landratsamt, Gewer-beaufsichtsamt) ist offenbar nicht vorgesehen. Genaue Festlegungen zur Überprüfung der Lärmschutzvorschiften fehlen. Hier müsste ein dauerhaftes Monitoring installiert werden, das bei Überschreitung der Grenzwerte nicht nur einen akustischen Alarm (Sirene), sondern auch eine Notabschaltung des Betriebs auslöst.
Dies muss als eine unabdingbare Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung vertraglich gere-gelt werden, weil Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Betreibers aufgrund der Zustände auf seinen bisherigen Firmenstandorten sehr zu wünschen übriglassen.
9. Im Waldfunktionsplan sind das Baugelände und der angrenzende Wald als „Wald
mit besonderer Bedeutung“ als Lebensraum gekennzeichnet. Der geplante Betrieb an dieser Stelle mit seinen vielfältigen schädlichen Umwelteinwirkungen, vor allem auch mit dem starken Lärm, würde diesen Lebensraum für immer zerstören. Im Hinblick auf das aktuelle massive Ar-tensterben und die Lebensraumverluste ist das Bauvorhaben deshalb abzulehnen.
Ich gehe davon aus, dass meine hier aufgeführten Einwendungen vollumfänglich berücksichtigt
werden, was im Zusammenhang mit den bereits im Vorfeld dargestellten Einwendungen wohl dazu führen muss, dass dieses Projekt nicht weiterverfolgt wird.
Bitte unterrichten Sie mich zeitnah über die Abwägung meiner Einwendungen.
Mit freundlichen Grüßen